STVO & Gesetze
Sind LED-Arbeitsscheinwerfer im Straßenverkehr (StVO) erlaubt?
LED-Arbeitsscheinwerfer bieten eine hervorragende Ausleuchtung für Arbeitsbereiche, sind aber nicht für den normalen Straßenverkehr zugelassen, sofern sie nicht über eine entsprechende ECE-Zulassung verfügen. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Straßenverkehrsordnung (StVO) und LED-Arbeitsscheinwerfern:
1. Dürfen LED-Arbeitsscheinwerfer im Straßenverkehr verwendet werden?
✘ NEIN, im Straßenverkehr nicht erlaubt!LED-Arbeitsscheinwerfer sind für den Einsatz auf Baustellen, in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder als Arbeitsbeleuchtung gedacht. Sie dürfen während der Fahrt auf öffentlichen Straßen nicht eingeschaltet sein, da sie andere Verkehrsteilnehmer blenden könnten.
✔ Erlaubt auf Privatgelände & Arbeitsbereichen:
Auf Bauhöfen, landwirtschaftlichen Flächen, Werksgeländen oder Offroad-Bereichen können Arbeitsscheinwerfer uneingeschränkt genutzt werden.
2. Wann sind LED-Scheinwerfer im Straßenverkehr zugelassen?
Für den Straßenverkehr müssen LED-Scheinwerfer eine gültige ECE-Zulassung besitzen. Wichtige Kennzeichnungen:
✅ ECE R23 – Rückfahrscheinwerfer-Zulassung (darf während des Rückwärtsfahrens leuchten)
✅ ECE R112 – Fernscheinwerfer-Zulassung (nur mit E-Prüfzeichen legal)
✅ ECE R65 – Blitz-/Warnleuchten für Einsatzfahrzeuge
✅ ECE R10 – Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Entstörung, aber keine Straßenzulassung!)
Achtung: Arbeitsscheinwerfer ohne ECE R23, R112 oder R65 dürfen nicht während der Fahrt auf öffentlichen Straßen genutzt werden.
3. Wo dürfen LED-Arbeitsscheinwerfer montiert werden?
Die Montage ist grundsätzlich nicht verboten, aber die Scheinwerfer müssen so angebracht sein, dass sie während der Fahrt nicht eingeschaltet werden können. Eine unerlaubte Nutzung kann zu Bußgeldern und Stilllegung des Fahrzeugs führen.
Tipp: Falls die Scheinwerfer im öffentlichen Straßenverkehr montiert, aber nicht genutzt werden, empfiehlt es sich, einen separaten Schalter mit Kontrollleuchte zu installieren, um eine ungewollte Aktivierung zu vermeiden.
4. Welche Strafen drohen bei unerlaubter Nutzung?
Bußgelder für die falsche Nutzung von LED-Arbeitsscheinwerfern:
- Eingeschaltet während der Fahrt: ca. 20–35 € Bußgeld
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: ca. 80–100 € + 1 Punkt in Flensburg
- Illegale Umbauten ohne Zulassung: mögliche Stilllegung des Fahrzeugs
Fazit: LED-Arbeitsscheinwerfer & StVO
✅ Erlaubt auf Privatgelände, Baustellen, landwirtschaftlichen Flächen und Offroad.
✘ Nicht erlaubt während der Fahrt auf öffentlichen Straßen ohne ECE-Zulassung (R23, R112).
△ Tipp: Achten Sie auf E-Prüfzeichen und nutzen Sie separate Schalter, um eine ungewollte Nutzung zu vermeiden.
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